Bevor Sie mit der Therapie beginnen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Allgemeinmediziner oder Facharzt. Nehmen Sie diese zu Ihrem Ersttermin bitte mit, die Bewilligung bei der Krankenkasse übernehmen wir gerne.
Die Therapiekosten sind nach jeder Einheit bar zu begleichen und Sie bekommen eine Zahlungsbestätigung. Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse schicken, wo Ihnen gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse ein Teil Ihrer Therapiekosten zurückerstattet wird. Im Falle einer Zusatzversicherung informieren Sie sich, ob diese die verbleibenden Kosten übernimmt.
Bringen Sie bitte für die Therapie relevante Befunde und Arztberichte mit.
Die Ausübung der Osteopathie ist in Österreich nur PhysiotherapeutInnen und ÄrztInnen mit entsprechender Ausbildung vorbehalten. Hierfür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, die Kosten für die osteopathische Behandlung werden jedoch nicht von der Krankenkasse refundiert.
Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass Termine manchmal nicht eingehalten werden können. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte ehebaldigst mit. Wird ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, muss ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt werden.